AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

Corinna Warmbrunn | textfrech

 

INHALTSVERZEICHNIS

1…… Anwendungsbereich

2…… Vertragsgegenstand

3…… Vertragsschluss

4…… Vergütung

5…… Urheberrechte

6…… Leistungserbringung

7…… Mitwirkung des Auftraggebers

8…… Leistungszeit

9…… Abnahme

10…. Mängelrechte

11…. Schadensersatz

12…. Vorzeitige Kündigung

13…. Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

textfrech

Corinna Warmbrunn, Weiherstraße 12, 52525 Waldfeucht

(„Auftragnehmerin“)

Stand: 11.01.2024

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber über die Erstellung von Texten und damit zusammenhängenden Leistungen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmung der § 631 ff BGB über den Werkvertrag.

1.2 Die AGB der Auftragnehmerin gelten ausschließlich. AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn die Auftragnehmerin diesen ausdrücklich zustimmt.

1.3 Individuelle Abreden zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand ist die einmalige oder die fortlaufende Erstellung von Texten für den Auftraggeber auf der Grundlage eines Konzepts.

2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und den Dokumenten „Leistungsübersicht Website Texte“ und „Leistungsübersicht Blog“.

2.3 Nicht Vertragsgegenstand ist die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit hinsichtlich Verwendung der erstellten Texte durch den Auftraggeber. Ferner werden Texte ohne Überprüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Fachinhalte erstellt.

2.4 Die Auftragnehmerin schuldet nicht die technische Umsetzung im Sinne der Erstellung von Webseiten oder der Durchführung von Designarbeiten.

3. Vertragsschluss

3.1 Verträge werden durch ein verbindliches Angebot der Auftragnehmerin und eine verbindliche Annahme durch den Auftraggeber geschlossen.

3.2 Die Durchführung eines kostenlosen Kennenlerngesprächs und das Übersenden eines vom Auftraggeber ausgefüllten Erstfragebogens begründen noch keinen verbindlichen Vertrag.

4. Vergütung

4.1 Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung gilt nur für die im Angebot genannten Leistungen. Zusatzleistungen sind in der Vergütung nicht enthalten. Das Gleiche gilt von Änderungswünschen, die nicht von einer kostenfreien Korrektur abgedeckt sind. Sofern für Zusatzleistungen und Änderungen keine Vergütung vereinbart wird, werden diese mit einem Stundensatz von 80 € abgerechnet.

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine im Angebot enthaltene Anzahlung innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss durch Banküberweisung zu leisten. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann die Auftragnehmerin nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz beträgt pauschal 15 % des Auftragswerts, es sei denn, die Auftragnehmerin kann einen höheren oder der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden nachweisen.

4.3 Die Restvergütung ist mit Erbringung der geschuldeten Leistung fällig. Bei der fortlaufenden Leistungserbringung ergibt sich die Fälligkeit aus dem Angebot. Ist keine Fälligkeit im Angebot genannt, ist die Vergütung am dritten Werktag eines Monats fällig.

4.4 Die Aufrechnung gegen Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig, es sei denn, diese beruhen auf Vertragsverletzungen der Auftragnehmerin aus dem gleichen Vertragsverhältnis.

5. Urheberrechte

5.1 Die Auftragnehmerin ist Urheberin der erstellten Texte und räumt dem Auftraggeber die zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte zur internen Nutzung sowie zur Veröffentlichung auf seiner Webseite, seinem Blog und in sozialen Medien sowie in Printmedien ein.

5.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt mit Zahlung der vollständigen Vergütung. Eine vorherige Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

5.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Auszüge aus den von ihr erstellten und von dem Auftraggeber veröffentlichten Texten für ihr eigenes Marketing zu nutzen, insbesondere diese auf ihrer Webseite, in ihrem Blog und in sozialen Medien zu veröffentlichen. Des Weiteren ist die Auftragnehmerin berechtigt, Bildschirmaufnahmen der Ergebnislisten von Suchmaschinen, in denen der Auftraggeber angezeigt wird, anzufertigen und im vorbeschriebenen Umfang zu verwenden.

6. Leistungserbringung

6.1 Die Leistungen der Auftragnehmerin werden durch digitale Übermittlung der Arbeitsergebnisse bzw. in Form von Videokonferenzen erbracht.

6.2 Die Übermittlung von Arbeitsergebnissen erfolgt nach Wahl des Auftraggebers durch Hochladen in einen von dem Auftraggeber freigegebenen Ordner oder durch Übermittlung per ungesicherter E-Mail. Der Auftraggeber trägt das Risiko eines unbefugten Zugriffs von Dritten.

7. Mitwirkung des Auftraggebers

7.1 Der Ablauf der Leistungserbringung ergibt sich aus den Leistungsübersichten. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er ist insbesondere verpflichtet, der Auftragnehmerin alle erforderlichen Informationen bereitzustellen und vereinbarte Termine wahrzunehmen.

7.2 Kommt der Auftraggeber mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug, kann die Auftragnehmerin nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz beträgt pauschal 80 % des Auftragswerts, es sei denn, die Auftragnehmerin kann einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen.

8. Leistungszeit

8.1 Leistungen werden innerhalb der im Angebot genannten Leistungszeit erbracht. Die Leistungszeit beginnt mit Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen durch den Auftraggeber.

8.2 Die Leistungszeit verlängert sich jeweils um den Zeitraum, für den der Auftraggeber eine geschuldete Mitwirkungshandlung unterlässt. In Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Leistungszeit um das Andauern der höheren Gewalt.

8.3 Ist die Leistungszeit im Angebot als unverbindlich bezeichnet, kommt die Auftragnehmerin sechs Wochen nach Überschreiten der Leistungszeit in Verzug. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Auftragnehmerin sechs Wochen nach Überschreiten der Leistungszeit erfolglos zur Leistung innerhalb einer angemessenen Nachfrist aufgefordert hat.

9. Abnahme

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erstellten Texte abzunehmen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für das erstellte Konzept eine Teilabnahme zu verlangen.

9.2 Vor der Abnahme der Texte hat der Auftraggeber das Recht auf eine kostenfreie Korrektur. Die Korrektur ist auf Formulierungen beschränkt. Eine weiterreichende inhaltliche Änderung ist ausgeschlossen. Korrekturwünsche sind von dem Auftraggeber gesammelt in einer Nachricht mitzuteilen. Weitere Korrekturwünsche nach Durchführung der ersten Korrektur stellen kostenpflichtige Zusatzleistungen dar, die gesondert berechnet werden.

9.3 Die Abnahme hat innerhalb von sieben Werktagen nach Übermittlung der Texte zu erfolgen. Die Abnahme kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Macht der Auftraggeber innerhalb von sieben Werktagen keine Mängel geltend, gelten Texte als abgenommen.

9.4 Die Abnahme kann von dem Auftraggeber verweigert werden, wenn Texte mangelhaft sind. Texte sind mangelhaft, wenn die von dem Auftraggeber übermittelten Informationen falsch wiedergegeben werden oder Rechtsschreib- / Grammatikfehler enthalten sind. Keine Mängel sind ein von dem Geschmack des Auftraggebers abweichender Stil bzw. eine abweichende Strukturierung des Textes.

9.5 Nimmt der Auftraggeber einen mangelhaften Text ab, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm Mängelrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.

10. Mängelrechte

10.1 Ist die Leistung mangelhaft, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte zu. Er kann Nacherfüllung verlangen und bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

10.2 Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, so kann die Auftragnehmerin nach ihrer Wahl die Mängel beseitigen oder einen neuen Text erstellen.

11. Schadensersatz

11.1 Sofern nachfolgend nicht anders bestimmt, haften die Vertragsparteien auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für fahrlässig verursachte Vermögensschäden wird auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11.2 Eine Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen, sofern ein Schaden auf unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben des Auftraggebers beruht. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die von dem Auftraggeber bereitgestellten Informationen zu überprüfen.

11.3 Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Richtigkeit von Informationen, die im Rahmen von Internetrecherchen aus Drittquellen stammen.

11.4 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Platzierung in Ergebnislisten von Suchmaschinen. Platzierungen in Ergebnislisten hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat. Die Auswahl von Keywords erfolgt nach eigenem Ermessen der Auftragnehmerin.

11.5 Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Auftraggebers mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Auftragnehmer oder der Auftragnehmerin verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Auftraggebers darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, die Auftragnehmerin auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die die Auftragnehmerin weder kannte noch kennen musste, oder dass der Auftraggeber es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

12. Vorzeitige Kündigung

12.1 Der Auftraggeber kann einen Vertrag zur einmaligen Erstellung von Texten bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 80 % des Auftragswerts, außer sie kann einen höheren Schaden oder der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden nachweisen.

12.2 Bei einer fortlaufenden Erstellung von Texten gilt die im Angebot genannte Erstlaufzeit. Diese verlängert sich automatisch um den jeweils gleichen Zeitraum, bis der Vertrag von einer Vertragspartei gekündigt wird. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit. Ist im Vertrag keine Erstlaufzeit bestimmt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist in diesem Fall jederzeit mit einer Frist von 15 Tagen zum Monatsende möglich.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Vertragserklärungen der Parteien haben mindestens per E-Mail oder Brief zu erfolgen.

13.2 Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist nur mit Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig.

13.3 Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, wenn der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.